Ich freue mich, Sie auf meiner Internetseite begrüßen zu dürfen!
Mit langjähriger Erfahrung als selbstständiger Rechtsanwalt mit klar spezialisierter Kanzlei stehe ich Ihnen bei allen Fragen des Arbeitsrechts, Mietrechts und des allgemeinen Zivilrechts wie Bereichen des Sozialrechts gerne als Ihr Ansprechpartner zur Verfügung, um Ihre konkrete Fragestellung fachlich einzuordnen, Sie zu den Möglichkeiten des weiteren Vorgehens individuell zu beraten und, falls erforderlich, Ihre Interessen durchsetzungsstark zu vertreten.
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Im Arbeitsverhältnis können bei Arbeitnehmern wie Arbeitgebern mannigfaltige Fragestellungen auftreten.
Von Fragen vor Beginn des Arbeitsverhälnisses wie insbesondere Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, im laufenden Arbeitsverhältnis wie z.B. Lohn, Abmahnungen, Teilzeit, Mutterschutz, Elternzeit, Diskriminierung etc. bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung im Kündigungsschutzverfahren können eine Vielzahl an Situationen auftreten, in denen es anwaltlicher Beratung oder Vertretung bedarf.
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Mit jahrelanger Erfahrung aus der Vertretung von Betriebsräten und Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen als Rechtsanwalt und Schulungsleiter berate ich Sie gerne zu allen kollektivrechtlichen Fragen aus dem BetrVG und dem SGB IX, der Mitbestimmung im Betrieb, der außergerichtlichen Verhandlung und im Streitfall bei der Durchsetzung im Wege der Einigungsstelle oder im Beschlußverfahren vor dem Arbeitsgericht. Gerne können Sie mich auch für Schulungsveranstaltungen anfragen.
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Aus dem Mietverhältnis, Wohnraum wie Gewerbemiete, ergeben sich auf Mieter- wie Vermieterseite viele Punkte, die Streit hervorrufen können. Was darf der Mieter? Was darf der Vermieter? Bestehen offene Mietforderungen? Sind die Betriebskosten und die Nebenkosten abgerechnet? Ist das Mietverhältnis gekündigt oder soll es gekündigt werden? Was passiert nach der Kündigung? In allen diesen Fällen ist es sinnvoll, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Situation richtig einschätzen und entsprechend handeln zu können und stehe ich Ihnen außergerichtlich wie gerichtlich bei der Geltendmachung oder Abwehr von mietvertraglichen Ansprüchen zur Verfügung
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Im allgemeinen Zivilrecht berate und vertrete ich Sie bei der Geltendmachung und Abwehr privatrechtlicher Ansprüche. Dazu zählen z. B. Vertragsrecht, Schadensersatz, Rückabwicklung, Gewährleistung oder Forderungseinzug. Ich setze Ihre Ansprüche durch – außergerichtlich und vor Gericht.
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Die Kosten einer rechtlichen Frage oder Auseinandersetzung sind bei der Betrachtung des Problems von Beginn an wesentlich und hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, die jeweils im Einzelfall zu betrachten sind. Eine transparente Darstellung ist für Ihre Entscheidung zwingend und klar kommuniziert. Ich habe Ihnen die wesentlichen Punkte unter "Kosten" zusammengefasst. Die reine Kontaktaufnahme und Abklärung des Gegenstands löst keine Kosten aus und werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, bevor Kosten entstehen.
Bitte zögern Sie nicht, mit der Kanzlei in Kontakt zu treten. Wir bitten um Übersendung einer kurzen inhaltlichen Stellungnahme per E-Mail oder Kontaktformular unter Angabe einer E-Mail-Adresse oder einer Telefonnummer, um uns mit Ihnen in Verbindung setzen zu können.